Beim jährlichen Kundenliste handelt es sich um Aufstellung aller mehrwertsteuerpflichtigen Kunden, an die Ihr Unternehmen im Vorjahr Waren oder Dienstleistungen für einen Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer von mehr als 250 Euro geliefert oder erbracht hat. 

Für jeden dieser mehrwertsteuerpflichtigen Kunden wird der Gesamtbetrag der Lieferungen und Leistungen sowie der Gesamtbetrag der berechneten Umsatzsteuer angegeben.  

Die Kundenliste muss hinterlegt werden, selbst wenn es keine Kunden zu vermerken gibt! 

Hierzu gilt eine besondere Ausnahme für Kleinunternehmer: diese sind nicht verpflichtet eine Kundenliste zu hinterlegen, wenn während des abgelaufenen Zeitraums keine mehrwertsteuerpflichtigen Kunden mit einem Umsatz von mehr als 250 EUR vorliegen. 

Die Kundenliste muss bis zum 31/03 des Folgejahres hinterlegt werden. 

 

 

Die innergemeinschaftliche Lise der Verkäufe ins EU-Ausland muss auch von Kleinunternehmen hinterlegt werden, und zwar in folgenden Fällen: 

  • Dienstleistungen an einen ausländischen, MwSt.-Pflichtigen Kunden 
  • Warenlieferungen MwSt.-Pflichtigen Kunden, bei denen der Ort der Besteuerung im Ausland liegt. 

Diese Liste muss bis zum 20. des Folgemonats der Lieferung oder Leistung hinterlegt werden. 

 

 

 

Quellen: https://finances.belgium.be/fr/entreprises/tva/declaration/liste_annuelle_clients_assujettis#q1 

MyMinfin (fgov.be) 

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