Generell schreibt der Gesetzgeber vor, dass Unternehmen den Gesamtpreis der angebotenen Waren und Dienstleistungen angeben müssen, d. h. den Preis einschließlich aller Steuern und anderer obligatorischer Zusatzkosten. Dieser muss schriftlich, in Euro, eindeutig, klar und sichtbar angegeben werden.
Bei der Erbringung homogener Dienstleistungen muss die Preisangabe bestimmten zusätzlichen Anforderungen genügen.
Es handelt sich dabei um Dienstleistungen, die für alle Kunden und Dienstleister ähnliche Merkmale aufweisen, und zwar unabhängig davon, wo oder wann sie erbracht werden. Sie weisen im Gegensatz zu nicht-homogenen Dienstleistungen keine Besonderheiten auf.
Beispiel: Ein Restaurant erbringt eine homogene Dienstleistung, da die Speisekarte für jeden Gast gleich ist. Im Gegensatz dazu ist der Cateringservice bei einer Hochzeit eine nicht-homogene Dienstleistung, da diese für jeden Kunden individuell ist.
Unternehmen, die diese Art von Dienstleistungen anbieten, müssen die Preise für die angebotenen Dienstleistungen in einer Preisliste aufführen. Diese muss von außen sichtbar sein.
Diese Liste muss eine genaue Beschreibung der Dienstleistung enthalten, die für jeden angegebenen Preis angeboten wird.
Unternehmen, die Getränke oder Mahlzeiten anbieten, dürfen nur die Preise für die repräsentativsten Waren angeben. Selbstverständlich muss eine vollständige Preisliste im Betrieb ausliegen.
Wenn das Unternehmen bestimmte persönliche Dienstleistungen anbietet, für die der Preis nicht im Voraus genau festgelegt werden kann, genügt es, in der Preisliste einen Hinweis wie „Weitere Anfragen können unverbindlich gestellt werden“ anzugeben.
Bei nicht homogenen Dienstleistungen sieht der Gesetzgeber vor, dass der Anbieter einen Kostenvoranschlag auf Anfrage des Kunden erstellen muss.
Quellen:
https://economie.fgov.be/fr/themes/ventes/politique-des-prix/indication-des-prix