VoGs, internationale VoGs und Privatstiftungen müssen eine jährliche Steuer, die sogenannte Vermögenssteuer, entrichten. Ab 2024 wird die Vermögenssteuer durch ein progressives Steuersystem mit Tranchen berechnet.

Von nun an müssen gemeinnützige Organisationen mit einem Vermögenswert von weniger als 50.000 € keine Steuer mehr zahlen. Für die anderen beläuft sich diese auf:

  • 0,15% für den Vermögenswert von 50.000,01€ bis 250.000€;
  • 0,30% für den Vermögenswert von 250.000,01€ bis 500.000€;
  • 0,45% für den Vermögenswert, der 500.000€ übersteigt.

Unter Vermögenswert sind alle Vermögenswerte der Organisation zu verstehen: bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (einschließlich im Ausland belegener Immobilien), Vorräte, Forderungen, Geldanlagen und Barmittel, ….

Einige Sektoren profitieren jedoch unter bestimmten Bedingungen von einem Neutralisierungsmechanismus: der Gesundheitssektor, Unternehmen für angepasste Arbeit, Ärztehäuser, Tierheime, Zentren für Privatarchive sowie bestimmte VoG, die innerhalb des soziokulturellen und sportlichen Sektors tätig sind.

Dank dieses Neutralisierungsmechanismus wird der Vermögenswert der betroffenen VoG um 62,30 % reduziert.

Ein Erklärungsformular muss auch beim zuständigen Erbschaftssteueramt eingereicht werden, wenn es sich um VoG handelt, die nur die Vermögenssteuer zahlen müssen.

Für 2023 muss das Formular bis zum 31. März 2024 eingereicht werden. Die Steuer muss bis zum selben Datum entrichtet werden.

Quelle: https://finances.belgium.be/fr/asbl/impots-tva/taxe-annuelle-asbl

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