Unabhängig davon, ob Sie Ihre Tätigkeit als Selbstständiger oder in einer Gesellschaft ausüben, wird Ihre Steuer auf das Nettoergebnis Ihrer Einkünfte berechnet.

 

Dieser Nettobetrag wird wie folgt berechnet:

Umsatz – Wareneinkauf – Berufskosten.

 

Der Abzug der Werbungskosten ist demnach wichtig, denn je mehr Kosten Sie abziehen, desto niedriger ist Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit auch Ihre Steuer.

 

Welche Werbungskosten sind abzugsfähig?

Gemäß Artikel 49 des CIR92 „Als Berufsauslagen sind die Kosten abzugsfähig, die der Steuerpflichtige während des Besteuerungszeitraums im Hinblick auf den Erwerb oder die Erhaltung der steuerpflichtigen Einkünfte gemacht oder getragen hat und deren Realität und Höhe er (durch beweiskräftige Unterlagen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch alle anderen nach dem allgemeinen Recht zulässigen Beweismittel, außer dem Eid, nachweist.“

 

Welche Ausgaben sind nicht abzugsfähig?

Bestimmte Kosten sind jedoch trotz ihres beruflichen Charakters nicht vollständig steuerlich absetzbar, man spricht von „nicht zulässigen Ausgaben“. Mit anderen Worten: Diese Kosten sind von der Berechnung des Nettoergebnisses ausgeschlossen und ermöglichen es nicht, Ihr zu versteuerndes Einkommen und Ihre Steuern zu senken.

 

Die nicht abzugsfähigen Ausgaben sind in Artikel 53 des CIR92 aufgeführt, darunter sind folgende zu nennen:

 

  • Steuern, Abgaben, Bußgelder und Zinsen sind nicht abzugsfähig ;
  • Kosten für unspezifische Kleidung sind nicht abzugsfähig;
  • Kosten für Empfänge und Geschenke sind zu 50% abzugsfähig;
  • Restaurantkosten sind zu 69% abzugsfähig;

 

Ebenfalls nicht absetzbar sind alle Kosten, die in unangemessener Weise über die beruflichen Erfordernisse Ihrer Tätigkeit hinausgehen.

Autokosten sind nach Anwendung des beruflichen Selbstbehalts gemäß Artikel 66 des CIR92 zwischen 40 und 100% absetzbar, je nach Fahrzeugtyp, Anschaffungsdatum und CO2-Emissionswert.

 

Unser  Team steht Ihnen bei Anmerkungen oder Fragen jederzeit zur Verfügung.

Abonnieren Sie den Newsletter

Confiancia informiert Sie

Für weitere Informationen kontaktieren Sie einen unserer Treuhänder.