Selbstständige und Unternehmensleiter müssen jedes Quartal Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies ist wichtig um Ansprüche auf Sozialleistungen stellen zu können.
Diese Sozialbeiträge belaufen sich auf 20,5% (ohne Verwaltungskosten) des Jahreseinkommens.
Da dieses Jahreseinkommen zum Zeitpunkt der Zahlung des quartalsmäßigen Beitrags noch nicht bekannt ist, berechnet Ihre Sozialkasse einen vorläufigen Vierteljahresbeitrag. Die Höhe Ihres vorläufigen Quartalsbeitrags für 2023 basiert auf Ihrem Einkommen von 2020. Sobald das definitive Einkommen bekannt ist, kommt es dann zu einer Abrechnung der Sozialbeiträge.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ihr tatsächliches Einkommen des Jahres 2023 höher ausfallen wird als die Grundlage des vorläufigen Vierteljahresbeitrags, können Sie eine Anpassung des vorläufigen Quartalsbeitrags für 2023 beantragen. Sollte das Einkommen 2023 tatsächlich niedriger ausfallen, kann auch eine Ermäßigung beantragt werden. Eine Herabsetzung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.
Wir stehen Ihnen jederzeit für nähere Informationen zur Verfügung!
Quelle: https://www.inasti.be/fr/cotisations-sociales