Seit dem 01.01.2021 sind Besitzer einer Immobilie, die im Ausland liegt, verpflichtet dieses „spontan“ dem belgischen Katasteramt mitzuteilen.

Sinn und Zweck ist es, für diese ausländische Immobilien einen Katasterwert zu ermitteln.

Diese Meldung muss innerhalb festgelegter Fristen erfolgen:

  • Erstbezug oder Vermietung der neu errichteten Immobilie: Frist = 30 Tage
  • Erwerb einer bestehenden Immobilie: Frist = 4 Monate
  • Veräußerung der Immobilie: Frist = 4 Monate

 

In Belgien gelegene Immobilien unterliegen auch dieser Meldepflicht.

  • Erstbezug oder Vermietung der neu errichteten Immobilie
  • Erwerb einer bestehenden Immobilie
  • Veräußerung der Immobilie
  • Änderungen an Immobilien (Umbau, Verbesserung)

Hier ist die Frist in allen Fällen 1 Monat.

 

Wenn diese Meldung nicht oder zu spät erfolgt, werden administrative Strafen auferlegt.

Die Höhe dieser Strafen wurde am 22.10.2023 angepasst:

  • 1.000€ bei einem Katasterwert < 745 €
  • 2.000€ bei einem Katasterwert >= 745 € und < 2.500 €
  • 3.000€ bei einem Katasterwert >= 2.500 €
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