Der Investitionsabzug soll Selbstständige und Unternehmen durch eine Verringerung der Steuerbasis dazu ermutigen, Investitionen zu tätigen. So wird bei bestimmten Investitionen ein zusätzlicher Abzug der Steuerbasis gewährt.

Die Höhe des Abzugs der Steuerbasis hängt von der Art der Investition ab.

Die Regierung hat den Satz des regulären Investitionsabzugs für Investitionen zwischen dem 12. März 2020 und dem 31. Dezember 2022 von 8% auf 25% erhöht.

Ab dem 1. Januar 2023 wird der Satz des Abzugs für gewöhnliche Investitionen auf 8% sinken.

Um in den Genuss des Investitionsabzugs zu kommen, müssen die Investitionen bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Investition in neuem Zustand (nicht gebraucht);
  • Zu 100% der beruflichen Tätigkeit zugeordnet;
  • Abschreibung auf eine Dauer von mindestens 3 Jahren;
  • Der Kauf eines Autos ist ausgeschlossen;
  • Sollte die Nutzung an eine Drittperson abgetreten werden, müssen besondere Regeln befolgt werden.

 

Rechenbeispiel

Kauf einer Maschine im Wert von 10.000,00 € am 15. September 2022.

Der Investitionsabzug beläuft sich somit auf 2.500,00 € (25% von 10.000,00 €).

Für eine Gesellschaft, die eine Steuer von 20% bis 25% auf Gewinne zahlt, bedeutet dies ein Steuerersparnis von 500,00 € (20% von 2.500,00 €) bis 625,00 € (25% von 2.500,00 €).

Für einen Selbstständigen, der eine Steuer von 30% bis 50% auf seine Gewinne zahlt, bedeutet dies ein Steuerersparnis von 750,00 € (30% von 2.500,00 €) bis 1.250,00 € (50% von 2.500,00 €).

 

Unser Team steht Ihnen jederzeit für Anmerkungen oder Fragen zur Verfügung.

 

 

Quelle:

 

https://finances.belgium.be/fr/entreprises/impot_des_societes/avantages_fiscaux/deduction_pour_investissement

 

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