Die Föderalregierung hat im März 2022 beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Wärmepumpen, Sonnenkollektoren und Solarboilern mit Installation bis zum 31. Dezember 2023 auf 6% zu senken.

Diese Maßnahme wird nur für Wärmepumpen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Um diesen ermäßigten Steuersatz in Anspruch nehmen zu können, muss die Wärmepumpe an oder in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Mit Ausnahme von Wärmepumpen, die in Verbindung mit einer anderen Heizungsanlage kombiniert sind, wenn:

  • Die Heizungsanlage wird mit der Wärmepumpe an dasselbe Wassersystem angeschlossen wurde.
  •  Die Heizungsanlage wird nicht mit Strom betrieben,
  •  Die Heizungsanlage sowohl separat als auch gleichzeitig betrieben werden kann,
  •  Die Heizungsanlage gleichzeitig mit der Wärmepumpe installiert ist oder nicht.

Arbeiten könnten jedoch noch vom ermäßigten Steuersatz profitieren, auch dann, wenn sie im Jahr 2024 durchgeführt werden. Dazu muss eine Anzahlungsrechnung in 2023 erstellt, oder eine Anzahlung in 2023 geleistet werden.

Bei Häusern, die älter als 10 Jahre sind und hauptsächlich für private Zwecke genutzt werden, gilt die Installation von Sonnenkollektoren und Warmwasserbereitern als Immobilienarbeit und kann somit an 6% verrechnet werden.

Quelle : projet de loi programme 55k3697 du 23/11/23

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