Der luxemburgische Gesetzgeber hat am 26. Oktober 2022 eine vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes in Luxemburg beschlossen.
Die folgenden Mehrwertsteuersätze gelten für den Zeitraum von 01.01.2023 – 31.12.2023:
Welcher MwSt.-Satz muss auf Dienstleistungen des Jahres 2022 angewandt werden, falls die Rechnung erst in 2023 erstellt wird?
Der Zeitpunkt, an dem die MwSt. fällig wird, ist entscheidend. D.h. der Zeitpunkt an dem ein Steueranspruch entsteht. Dies ist im Prinzip im Moment der Lieferung, oder Leistungserbringung der Fall.
Wenn eine Rechnung ausgestellt werden muss, entsteht der Steueranspruch dann wenn die Rechnung erstellt wurde, oder hätte ausgestellt werden müssen. Die Rechnung muss spätestens am 15. Tag des Folgemonats der Lieferung oder Leistung ausgestellt werden.
So wird der anwendbare MwSt.-Satz, abhängig davon ob an einen Privatkunden oder an einen Unternehmer verrechnet wird wie folgt bestimmt :
Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung!