Ab dem 1. April 2022 wird die Anwendung des ermäßigten MwSt.-Satzes auf verschiedene Ausgaben ermöglicht.
Zum einen wird die Anwendung des ermäßigten MwSt.-Satzes von 6% für den Abriss & Neubau von Wohnungen bis zum 31.12.2023 verlängert.
Zum anderen wird die Möglichkeit eröffnet, den ermäßigten MwSt.-Satz von 6% auf folgende Investitionen bis zum 31.12.2023 anzuwenden:
- Photovoltaische Sonnenkollektoren auf oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden;
- Thermische Sonnenkollektoren und solare Warmwasserbereiter in, an oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden;
- Wärmepumpen in, an oder in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden.
Die Anwendung des ermäßigten Satzes unterliegt verschiedenen Bedingungen und gilt für Wohngebäude, die weniger als zehn Jahre vor der ersten Rechnung für die vorgenannten Arbeiten bewohnt sind.
Betroffen sind folgende Wohngebäude:
- in erster Linie die Privatwohnungen von Privatpersonen;
- Einrichtungen zur Unterbringung älterer Menschen, die von der zuständigen Behörde anerkannt sind;
- Internate, die an Schulen oder Universitäten angeschlossen oder von diesen abhängig sind;
- Heime der Jugendfürsorge und stationäre Einrichtungen, die Minderjährige dauerhaft bei Tag und Nacht beherbergen und von der zuständigen Behörde anerkannt sind;
- Heime, die Obdachlose und Menschen in Notlagen im Rahmen von Tages- und Nachtaufenthalten beherbergen und die von der zuständigen Behörde anerkannt sind;
- psychiatrische Pflegeheime, in denen Personen mit einer stabilisierten chronischen psychischen Störung oder geistigen Behinderungen dauerhaft über Tag und Nacht untergebracht werden und die von der zuständigen Behörde als solche anerkannt sind;
- Gebäude, in denen als geschützte Wohninitiative, die von der zuständigen Behörde als solche anerkannt ist, die dauerhafte Unterbringung, der Tages- und Nachtaufenthalt und die Betreuung von Psychiatriepatienten stattfindet.
Bei Rückfragen, sowie die genauen anwendbaren Bedingungen, stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung!