Bei betroffenen Immobilienarbeiten muss der ausführende Unternehmer oder der auftraggebende Unternehmer dem LSS alle notwendigen Informationen übermitteln, um den Umfang der Arbeiten zu bewerten und  den Auftraggeber und gegebenenfalls die Subunternehmer in jedem Stadium zu identifizieren. Wenn im Laufe der Ausführung der Arbeiten weitere Subunternehmer eingeschaltet werden, muss dieser Unternehmer vorab das LSS benachrichtigen.

Folglich muss auch eine Meldung erfolgen, wenn der Unternehmer selbst keine Immobilienarbeiten ausführt, sondern diese von Subunternehmern ausführen lässt!

Die Meldung von Arbeiten muss auf elektronischem Wege erfolgen.

Für die in Artikel 30b integrierten Sektoren (Bewachung und/oder Überwachung sowie der Fleischsektor) sind alle Verträge/Arbeiten, die in den Anwendungsbereich fallen, meldungspflichtig. (unabhängig von der Höhe des Betrags).

Immobilienarbeiten sind in Belgien nur unter folgenden Bedingungen zu melden:

  • Jeder Vertrag zwischen Auftraggeber und meldendem Unternehmer ab 5.000 EUR (MwSt. nicht inbegriffen) mit wenigstens 1 Subunternehmer; oder
  • Jeder Vertrag zwischen Auftraggeber und meldendem Unternehmer ab 30.000 EUR (MwSt. nicht inbegriffen) mit oder ohne Subunternehmer.

 

Wenn Sie somit Arbeiten ausführen ohne Subunternehmer und unter 30.000 EUR ist keine Meldung vorzunehmen.

Die Meldung muss immer vor Beginn der Arbeiten vorgenommen werden.

Bei Nichtbeachtung sind empfindliche Strafen vorgesehen:

Der Unternehmer, der der Verpflichtung zur Meldung der Arbeiten nicht nachkommt, schuldet dem LSS einen Betrag in Höhe von 5 % des Gesamtbetrags der Arbeiten, exkl. Mehrwertsteuer, die nicht gemeldet wurden.

Ein Subunternehmer, der es versäumt, dem Unternehmer schriftlich mitzuteilen, dass er einen oder mehrere Subunternehmer beauftragt hat, schuldet dem LSS einen Betrag in Höhe von 5 % der Auftragssumme.

Wenn der Betrag, der vom Unternehmer gefordert wird, auf einen Fehler eines Subunternehmers zurückzuführen ist, wird dieser Betrag um die Höhe der Strafe des Subunternehmers verringert, der für diesen Fehler tatsächlich an das LSS gezahlt wurde.

Welche Arbeiten genau betroffen sind können Sie hier nachlesen:

 

AVIS AUX ENTREPRENEURS DE CERTAINS TRAVAUX (A (socialsecurity.be)

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