Die Fristen zur Hinterlegung der Personensteuererklärung für das Steuerjahr 2023 (Einkommen 2022) wurden geändert.
Diese Frist hängt von nun an nicht mehr davon ab, wer die Steuererklärung einreicht (Bürger oder Bevollmächtigter). Die neue Regelung sieht vor, dass die Frist sich nach der Art des Einkommens und der Komplexität der Erklärung richtet.
Für das Steuerjahr 2023 (Einkommen 2022) gelten die folgenden Abgabefristen:
„Einfache Erklärung“
„Komplexe Erklärung“
Eine Erklärung gilt als „komplex“, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Einkommen enthält:
Wenn Sie keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte als Unternehmensleiter oder berufliche Einkünfte aus dem Ausland haben, ist die Frist der Hinterlegung Ihrer Steuererklärung auf den 15. Juli 2023 festgelegt. Mit anderen Worten: Es gibt keine verlängerte Frist mehr bis Ende Oktober, wenn Sie die Erklärung über einen bevollmächtigten Steuerberater einreichen möchten.
Änderung eines Vorschlags für eine „vereinfachte Steuererklärung“
Wenn der Vorschlag für eine vereinfachte Steuererklärung durch Hinzufügen eines oben genannten Einkommens zu einer „komplexen Erklärung“ wird, muss der Steuerpflichtige noch vor dem 15. Juli 2023 eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen. So kann die „komplexe“ Erklärung über Tax-on-web spätestens am 18. Oktober 2023 eingereicht werden.
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