Am 25. November 2021 wurde ein neues Gesetz über die Besteuerung von Firmenfahrzeugen endgültig verabschiedet. Das Ziel der Regierung ist, dass ab 2026 alle neuen Firmenfahrzeuge keine Treibhausgasemissionen verursachen. Um sich auf diesen Wandel vorzubereiten, sind mehrere Übergangsmaßnahmen vorgesehen.
Die neue Regelung betrifft alle Selbstständigen als Einzelunternehmen und alle Unternehmen in Form einer Gesellschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um erworbene, gemietete oder geleaste Fahrzeuge handelt.
Das Gesetz sieht folgende Regelung für PKW mit Verbrennungsmotor vor:
Die Abziehbarkeit von Hybridfahrzeugen ist wie folgt geregelt:
Für erworbene, gemietete oder geleaste Elektrofahrzeuge ist das Jahr des Erwerbs ausschlaggebend für die Höhe des Steuerabzugs. Der Abzugssatz gilt dann während des gesamten Zeitraums, in dem das Fahrzeug im Unternehmen gehalten wird:
Um die Energiewende zu ermöglichen, hat die Regierung mehrere steuerliche Anreize für die Installation von Ladestationen geschaffen.
Privatpersonen, die eine intelligente Ladestation zu Hause installieren möchten, können unter folgenden Bedingungen eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen:
Auch Unternehmen können für die Installation einer intelligenten, öffentlich zugänglichen Ladestation von einer Steuerermäßigung profitieren:
Die Wallonische Region plant außerdem eine Reform der Verkehrssteuer und der Zulassungssteuer. Es handelt sich derzeit nur um einen Entwurf, der jedoch vorsieht, dass ab dem 1. Januar 2023 Leistung, CO2, Kraftstoffart und Fahrzeugmasse in die Berechnung der Steuer einbezogen werden.
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die Kfz-Steuer in den nächsten Jahren stark verändern wird. Die Änderungen werden nur schrittweise erfolgen, daher ist es wichtig, dass Sie bereits jetzt darauf achten.
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