Ab dem 1. Januar 2026 führt Belgien eine neue Steuer auf realisierte Mehrwerte aus Finanzanlagen ein. Diese Maßnahme wurde nach dem Haushaltsabkommen der föderalen Regierung bestätigt und betrifft private Anleger im Rahmen der normalen Verwaltung ihres Privatvermögens. Die gesetzlichen Details müssen zwar noch vom Parlament verabschiedet werden, die grundlegenden Prinzipien gelten jedoch als weitgehend fix. Für Investoren ist die Kenntnis dieser Regeln wichtig, da sie Anlage- und Verkaufsentscheidungen beeinflussen können. 

Die Steuer greift, wenn bei einem Verkauf eines Finanzinstruments ein Gewinn erzielt wird. Dabei versteht man unter dem steuerpflichtigen Mehrwert die positive Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Anschaffungswert.  

Erfasst wird ein sehr breites Spektrum an Finanzanlagen: börsennotierte und nicht börsennotierte Aktien, Anleihen, Derivate, Staats- und Kassenscheine, Zertifikate, Investmentfonds und ETFs, Spar- und Anlageversicherungen (z. B. Branche 21 und 23), Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoin oder Token, Fremdwährungen sowie Anlagegold. Ausgenommen von der Steuer sind hingegen steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte, die bereits Anspruch auf eine Steuerermäßigung gewähren. 

Die Besteuerung gilt ausschließlich für Gewinne, die ab dem 1. Januar 2026 erzielt werden. Wertzuwachse aus der Zeit davor bleiben steuerfrei. Für vor 2026 erworbene Finanzanlagen wird daher der Marktwert zum 31. Dezember 2025 als neuer Referenz- bzw. Anschaffungswert herangezogen. Bei börsennotierten Wertpapieren ist dies der letzte Schlusskurs des Jahres 2025, bei nicht börsennotierten Anlagen gelten spezielle Bewertungsregeln oder es ist ein Gutachten erforderlich.  

Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 10 % auf die im Laufe eines Jahres erzielten Gesamtgewinne. Jedoch profitiert jeder Anleger von einem jährlichen Freibetrag von 10.000 Euro. Wird dieser in einem Jahr nicht ausgeschöpft, erhöht sich der Freibetrag im Folgejahr um 1.000 Euro, bis zu einem Maximum von 15.000 Euro nach fünf Jahren. Großinvestoren, die mindestens 20 % des Kapitals einer Gesellschaft halten, unterliegen einem Sonderregime mit einem Freibetrag von einer Million Euro über einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Jahren.  

Verluste aus Finanzanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, sofern sie im selben Steuerjahr und unter demselben Steuersystem anfallen. Die Steuererhebung erfolgt bei Depotwerten in der Regel automatisch durch Finanzinstitute. Da diese Freibeträge und Verluste jedoch nicht vollständig berücksichtigen können, müssen Anleger diese Elemente in ihrer Steuererklärung selbst angeben und erhalten gegebenenfalls eine Rückerstattung.  

Wie bereits oben erwähnt, ist das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch nicht verabschiedet, sodass noch einige Details offen sind. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben. 

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