Ab 2026 wird der maximale Arbeitgeberbeitrag für einen Mahlzeitscheck von 6,91 € auf 8,91 € steigen. Die Schecks bleiben sozialversicherungs- und steuerfrei, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Königliche Erlass wurde bereits veröffentlicht, wir warten jedoch noch auf die Gesetzgebung, die die Steuerbefreiung auf 4 € erhöht.  

Das bedeutet jedoch nicht, dass der Wert aller Mahlzeitschecks ab 2026 um 2 € erhöht werden muss.  

Möchten Sie die Schecks bereits auf Unternehmensebene erhöhen? Dann sehen Sie eine entsprechende Klausel vor, die besagt, dass die Erhöhung eine Vorwegnahme einer möglichen Branchenvereinbarung ist. 

Achtung: Erhöht der Verwalter den Wert der Mahlzeitschecks für sich selbst, muss er dies auch für die Mitarbeiter tun. Der Betrag für den Verwalter darf nicht höher sein als der für die Arbeitnehmer desselben Unternehmens. 

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