Die FÖD-Wirtschaft hat mehrere neue Regeln für die Verwendung der Kode in der ZDU (Zentrale Datenbank für Unternehmen) eingeführt. 

So dürfen Unternehmer ab sofort nur noch Aktivitäten eintragen, die tatsächlich ausgeübt werden, und sie dürfen maximal fünf Hauptaktivitäten haben (der höchste Umsatz oder der Großteil des beschäftigten Personals). Andere NACEBEL-Codes können (ohne Einschränkung) als Nebenaktivität in der ZDU eingetragen werden. 

Ab  01.11.2026 müssen ALLE bestehenden Unternehmen diese Vorschrift erfüllen. 

Ansonsten kann es zu Geldbußen kommen (von ein paar hundert Euro bis ein paar Tausend Euro je nach Schwere des Vergehens und Größe des Unternehmens). 

Sie können Ihre Tätigkeiten auf folgender Webseite kontrollieren: 

https://kbopub.economie.fgov.be/kbopub/zoeknummerform.html?lang=de 

Wichtig: um eine Tätigkeit in der ZDU eintragen zu können, muss diese in der Gesellschaftssatzung vorhanden sein (sofern anwendbar).  

Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Gegenstand in der Satzung zu prüfen und im Anschluss einen Unternehmensschalter zu kontaktieren, um die Anpassungen durchführen zu lassen. Der gesetzliche Tarif für diese Änderung beträgt 111,50€ zuzüglich Bearbeitungskosten des Unternehmensschalter. 

Wir raten Ihnen ebenfalls an, die 5 Haupttätigkeiten in Ihrer Haftpflichtversicherung prüfen zu lassen, und ggfs. Ihren Versicherungsvertrag anzupassen. 

 

S'inscrire à la newsletter

Confiancia vous informe

Pour plus d’informations contactez une de nos fiduciaires.