Das Gesetz vom 30. Mai 2026 (veröffentlicht im Belgischen Staatsblatt am 1. Juni 2026) bringt wichtige Änderungen für zwei steuerlich vorteilhafte Regelungen, die von KMU häufig genutzt werden:
Wir möchten Sie darüber informieren, damit Sie Ihre Ausschüttungsstrategie entsprechend anpassen können.
Die Liquidationsrücklage ermöglicht es kleinen und mittleren Gesellschaften, Gewinne zurückzustellen, indem sie einen zusätzlichen Beitrag von 10 % zur Körperschaftsteuer zahlen.
Diese Rücklagen können anschließend in Form von Dividenden zu einem reduzierten Mobiliensteuersatz ausgeschüttet werden, sofern eine Wartefrist eingehalten wird.
Für Rücklagen, die ab den zum 31. Dezember 2025 oder später abschließenden Geschäftsjahren gebildet werden, steigt der nach der 3-jährigen Wartefrist geltende Mobiliensteuersatz von 6,5 % auf 9,8 %.
| Situation | Wartefrist | MB-Satz | Gesamtsteuerlast |
| Rücklagen gebildet bis 30.12.2025 |
5 Jahre | 5 % | ~14,5 % |
| Rücklagen gebildet bis 30.12.2025 | 3 Jahre | 6,5 % | ~16 % |
| Rücklagen gebildet ab 31.12.2025 | 3 Jahre | 9,8 % | ~18 % |
| Ausschüttung bei Liquidation (alle Rücklagen) | — | 0 % | 10 % |
Zu beachten: Rücklagen, die bereits vor dem 31.12.2024 gebildet wurden, bleiben der alten Regelung unterworfen.
Außerdem bleibt jede seit dem 24.11.2025 vorgenommene Änderung des Geschäftsjahresabschlusses, die darauf abzielt, die Erhöhung zu umgehen, steuerlich wirkungslos.
Die Ausschüttung einer Liquidationsrücklage ist bei der Auflösung der Gesellschaft nicht der Mobiliensteuer unterlegen. Auch hier gibt es eine Änderung, die Befreiung wird verweigert, wenn der Begünstigte innerhalb von 3 Jahren nach der Liquidation eine Verwalterfunktion in einer Gesellschaft mit ähnlicher Tätigkeit ausübt.
Die VVPRbis-Regelung ermöglicht es kleinen und mittleren Gesellschaften, Dividenden zu einem reduzierten Mobiliensteuersatz auszuschütten, sofern die Aktien nach dem 1. Juli 2013 gegen Bareinlage ausgegeben wurden und die Gesellschaft bestimmte Bedingungen hinsichtlich des eingezahlten Kapitals erfüllt.
Die Wartefrist wird ab dem Gründungsjahr der Gesellschaft berechnet.
Ab dem 1. Juli 2026 steigt der ab dem 3. Jahr geltende Satz von 15 % auf 18 %.
| Ausschüttungsjahr | MB-Satz vor 01.07.2026 | MB-Satz ab 01.07.2026 |
| Gründungsjahr + 1 Jahr | 30 % | 30 % |
| Gründungsjahr + 2 Jahre (*) | 20 % | 20 % |
| Gründungsjahr + 3 Jahre und folgende | 15 % | 18 % |
Dividenden, die vor dem 1. Juli 2026 ausgezahlt werden, unterliegen weiterhin dem Satz von 15 %.
Die VVPRbis-Regelung bleibt dennoch vorteilhafter als der gewöhnliche Mobiliensteuersatz von 30 %.
(*) Achtung, für Einlagen ab dem 01.01.2026 entfällt der Zwischensatz von 20 % (2. Geschäftsjahr).
Unser Rat:
Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Planung Ihrer Dividendenausschüttungen aus.
Wenn Sie in den kommenden Monaten eine Ausschüttung planen, empfehlen wir Ihnen, uns zu kontaktieren, um gemeinsam die für Ihre Situation am besten geeignete Strategie zu analysieren – unter Berücksichtigung der Wartefristen und der neuen anwendbaren Sätze.
Unser Team steht Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung.