Am 24. November 2025 hat die Föderalregierung ein Haushaltsabkommen vorgestellt. Dieses Abkommen beinhaltete eine Reihe von Änderungen, u.a.  ändert es die MwSt. Sätze mehrere Produkte und Dienstleistungen. Ursprünglich sollte die Änderung gar ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, dies wurde jedoch inzwischen auf den 1. März 2026 verschoben.  

  • Erhöhung der MwSt. auf Übernachtungen in Hotels, Jugendherbergen oder auf Campingplätzen steigen von 6 % auf 12 %. 
  • Die MwSt. Auf Speisen zum Mitnehmen und Lieferungen werden ebenfalls auf von 6% auf 12 % angehoben. Diese Maßnahme betrifft Restaurants mit Take-away- oder Lieferservice, Frittenbuden, Sandwichläden sowie Betriebe, die sowohl Vor-Ort-Verzehr als auch Take-away anbieten. 
  • Die MwSt. auf Softdrinks, stilles und sprudelndes Wasser, Säfte, Eistees und andere alkoholfreie Getränke wird von 21 % auf 12 % gesenkt. 

Es bleiben jedoch noch einige Details zu klären wie zum Beispiel ist mit Produkten „zum Mitnehmen“, die im Einzelhandel (Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte, Tankstellen usw.) hergestellt und/oder verkauft werden? Müssen verwandet Dienstleistungen wie zum Beispiel das Frühstück bei einer Übernachtung, oder der Zugang zum Wellnessbereich ebenfalls an 12% belastet werden? 

Zurzeit wurde noch kein Gesetz verabschiedet, sodass noch einige Details offen sind. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie Fragen haben. 

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