Selbstständige und Unternehmensleiter müssen jedes Quartal Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies dient dazu, Ansprüche auf Sozialleistungen zu garantieren.
Sozialbeiträge in Belgien belaufen sich auf 20,5% (ohne Verwaltungskosten) des Jahreseinkommens.
Da dieses Jahreseinkommen zum Zeitpunkt der Zahlung des quartalsmäßigen Beitrags noch nicht bekannt ist, berechnet Ihre Sozialkasse einen vorläufigen Quartalsbeitrag. Die Höhe Ihres vorläufigen Quartalsbeitrags für 2024 basiert auf Ihrem Einkommen aus 2021. Sobald das definitive Einkommen durch die Abgabe der Steuererklärung im darauffolgenden Jahr bekannt ist, kommt es zu einer Abrechnung der Sozialbeiträge.
Wenn Sie der Meinung sind, dass ihr tatsächliches Einkommen des Jahres 2024 höher ausfallen wird als die Berechnungsgrundlage der vorläufigen Vierteljahresbeiträge, können Sie eine Anpassung des vorläufigen Quartalsbeitrags für 2024 beantragen. Sollte das Einkommen 2023 tatsächlich niedriger ausfallen, kann auch eine Ermäßigung beantragt werden. Eine Herabsetzung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft.
Wir stehen Ihnen jederzeit für nähere Informationen zur Verfügung!
Quelle: https://www.inasti.be/fr/cotisations-sociales