Fortan wird die Indexierung der Mieten von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängig gemacht. Diese Regelung gilt vorerst für ein Jahr. Dazu gibt es in allen drei Regionen des Landes verschiedene Ansätze.

Das Ziel der Einführung ist die Auswirkungen der Inflation für die Mieter zu begrenzen. Zudem möchte der Gesetzgeber die Eigentümer dazu bringen, ihre Immobilien zu modernisieren.

In der Wallonie gelten ab dem 1. November 2022 folgende neue Regeln zur Indexierung der Mieten:

  • Mieten für Wohnungen mit PEB A, B oder C dürfen zu 100 % indexiert werden.
  • Mieten für Wohnungen mit PEB D dürfen nur zu 75% indexiert werden.
  • diejenigen mit der Kategorie E nur zu 50%.
  • Der Eigentümer einer Mietwohnung mit einem schlechten PEB-Zertifikat (F oder G) darf für einen Zeitraum von 1 Jahr (bis zum 1. November 2023) keine Indexierung der Miete vornehmen.

 

Quelle: https://www.notaire.be/nouveautes/detail/nouveaute-indexation-des-loyers-basee-sur-le-peb

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