Luxemburg – Änderung der Berechnung der steuerbaren Vorteile für Firmenwagen

Die Berechnung des in Luxemburg steuerbaren Sachvorteils auf die private Nutzung von Firmenfahrzeuge wurde angepasst.

Zur Erinnerung: Wenn ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen für private Zwecke nutzt, muss ein steuerpflichtiger Sachbezug zusätzlich zur Entlohnung berechnet werden. Dieser Sachbezug ist somit einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig.

Es gibt zwei Methoden zur Berechnung des Sachvorteils.

  • Das Fahrtenbuch
  • Die Pauschalmethode

Die Fahrtenbuchmethode beruht auf einer Aufstellung der beruflich zurückgelegten Kilometer. Die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils wird aus dem Verhältnis der Kosten des Fahrzeugs zu den gefahrenen Kilometern ermittelt.

Das Gesetz sieht zudem eine pauschale Berechnung des steuerbaren Vorteils vor. Dieser wird durch einen von der Verwaltung festgelegten Protzentsatz des Kaufpreises des Fahrzeugs (Mehrwertsteuer und Optionen inbegriffen, Rabatte abzüglich) ermittelt. Dieser Satz hängt vom Typ und dem CO2-Ausstoss des Fahrzeugs ab.

Für Firmenwagen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 zugelassen wurden, ist der Kaufpreis mit den in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Sätzen zu multiplizieren. Die gleiche Tabelle gilt für Fahrzeuge, für die der Leasingvertrag vor dem 1. Januar 2025 unterzeichnet wurde, insofern das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurde:

Elektrofahrzeuge mit geringem Verbrauch werden Fahrzeuge mit einem Verbrauch von weniger als 18 kWh/100 km oder solche mit einem Verbrauch von weniger als 20 kWh/100 km und einer maximalen Nennleistung von 150 kW bezeichnet.

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Referenzsätze erneut geändert. Daher gelten für Fahrzeuge, die ab diesem Datum zugelassen sind oder deren Leasingverträge unterzeichnet wurden, folgende Sätze.

Die Berechnung durch ein Fahrtenbuch bleibt immer noch möglich.

Version coordonnée du Règlement grand-ducal modifié du 23 décembre 2016 portant exécution de l’article 104, alinéa 3 de la loi modifiée du 4 décembre 1967 concernant l’impôt sur le revenu

https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2022/01-janvier/11-projet-avantage-nature-voitures-fonction.html

Connaître les spécificités fiscales en cas de mise à disposition d’une voiture de société à un salarié (Leasing) – Guichet.lu – Luxembourg

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