Wie bereits in unserem Rundschreiben vom 23. Dezember 2022 erwähnt, hat der luxemburgische Gesetzgeber am 26. Oktober 2022 eine vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes in Luxemburg beschlossen.

Die folgenden Mehrwertsteuersätze galten für den Zeitraum von 01.01.2023 – 31.12.2023:

  • Normalsatz: 16% (Senkung von 17% auf 16%);
  • Zwischensatz: 13% (Senkung von 14% auf 13%);
  • Ermäßigter Satz: 7% (Senkung von 8% auf 7%);
  • Super-Ermäßigter Satz: 3% (bleibt unverändert).

Diese Maßnahme ist nun abgelaufen und ab dem 01.01.2024 sind die standardmäßigen Steuersätze wieder anwendbar. Rechnungen, die im Jahr 2024 ausgestellt werden, müssen jedoch nicht unbedingt mit dem standardmäßigen Umsatzsteuersatz ausgestellt werden. Der Zeitpunkt, an dem die MwSt. fällig wird, ist entscheidend. D.h. der Zeitpunkt an dem ein Steueranspruch entsteht.

Im Grunde ist der Steuersatz zum Zeitpunkt, an dem die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung der Dienstleistung erfolgte, anwendbar. Wenn eine Rechnung ausgestellt werden muss, entsteht der Steueranspruch zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung, oder wenn diese ausgestellt werden musste. Die Rechnung muss spätestens am 15. Tag des Folgemonats der Lieferung oder Leistung ausgestellt werden.

So gilt:

  • Wenn dieses Datum in das Jahr 2023 fällt, muss die Rechnung mit dem ermäßigten Steuersatz von 2023 ausgestellt werden;
  • Wenn dieses Datum in das Jahr 2024 fällt, muss die Rechnung mit dem normalen Satz ausgestellt werden.

So wird der anwendbare MwSt.-Satz, abhängig davon ob an einen Privatkunden oder an einen Unternehmer verrechnet wird wie folgt bestimmt:

  • Unternehmer: Bei einer Dienstleistung vor Jahresende und Rechnung vom 1.1.24 bis zum 15.1.24 liegt der MwSt.-Satz bei 17%
  •  Privatkunde: Bei Dienstleistung vor Jahresende und Rechnung vom 1.1.24 bis zum 15.1.24 liegt der MwSt.-Satz bei 16%

Wenn Sie Anzahlungen in Rechnung stellen, ist das Ausstellungsdatum der Anzahlungsrechnung für den anwendbaren Steuersatz maßgeblich.

Gerne stehen wir für weitere Informationen zur Verfügung!

Quele: Circulaires N° 812 et N° 816 – Baisse des taux de TVA

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