Es gibt verschiedene Arten der Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs:

  1. bescheidene Wohnung
  2. Familie zu Lasten (z.B. Kinder zu Lasten – mindestens 2 Kinder)
  3. Personen mit Behinderung und schwere Kriegsinvaliden

Achtung: Sie hatten im letzten Jahr eine Ermäßigung (Haushalt zu Lasten, Behinderung oder bescheidene Wohnung), aber in diesem Jahr wurde sie beim Versand Ihres Steuerbescheids nicht berücksichtigt ?

Jede Änderung Ihrer Vermögenslage am 1. Januar des Steuerjahres führt dazu, dass die Ermäßigungen Ihres Immobiliensteuervorabzugs aufgehoben werden. Die Gründe für die Änderung können Ihnen bekannt (Erwerb einer neuen Immobilie, Erbschaft, Änderung der Haushaltszusammensetzung usw.) oder unbekannt (Änderung des Katastereinkommens oder der Katasternummer Ihrer Immobilie durch den FÖD Finanzen usw.) sein.

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Ermäßigung in diesem Jahr nicht berücksichtigt wurde, Sie aber der Meinung sind, dass Sie Anspruch darauf haben, füllen Sie das Antragsformular für eine Ermäßigung aus (das Formular finden Sie unter folgendem Link : Den Immobiliensteuervorabzug anfechten – Portail du SPW Finances).

Der Antrag kann bereits im Januar des Steuerjahres vor Erhalt des Steuerbescheids bezüglich des Immobiliensteuervorabzugs gestellt werden.

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid bereits erhalten haben, können Sie einen Antrag innerhalb von 6 Monaten ab dem dritten Werktag nach dem Versanddatum des Steuerbescheids einreichen.

Bis zur Entscheidung der Dienststelle werden Sie aufgefordert, den gesamten Betrag zu zahlen, der im Steuerbescheid aufgeführt ist. Wenn die Entscheidung zu Ihren Gunsten ausfällt, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.

 

Bedingungen + Betrag der Ermäßigungen

  1. Bescheidene Wohnung
  • beträgt 25 % des Immobiliensteuervorabzugs.
  • Wenn Sie eine bescheidene Wohnung haben bauen lassen oder im Neuzustand gekauft haben und keine von der Wallonischen Region gewährte Kauf- oder Bauprämie erhalten haben, erhöht sich die Ermäßigung auf 50 % für die ersten 5 Jahre, für die der Immobiliensteuervorabzug geschuldet wird.
  1. Familie zu Lasten :
  • Kinder zu Lasten (mindestens 2) : 125 Euro pro Kind
  • Person mit Behinderung (einschließlich Kind mit 4 Punkten in Säule 1) zu Lasten : 250 Euro pro Person (Kind) mit Behinderung
  • Kind, das der gemeinsamen elterlichen Autorität untersteht und dessen Unterbringung zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt wird (abwechselnde Betreuung) : 62,50 Euro pro Kind
  • Behindertes Kind, das der gemeinsamen elterlichen Autorität untersteht und dessen Unterbringung zu gleichen Teilen unter den Eltern aufgeteilt wird (abwechselnde Betreuung) : 125 Euro pro Kind
  • Andere Person zu Lasten Ihrer Familie oder der Familie Ihres Ehepartners, Ihres gesetzlich zusammenwohnenden Partners oder Ihres faktisch zusammenwohnenden Partners bis zum 2. Verwandtschaftsgrad (z.B. ein betagtes Elternteil) : 125 Euro pro Person
Abonnieren Sie den Newsletter

Confiancia informiert Sie

Für weitere Informationen kontaktieren Sie einen unserer Treuhänder.