Gesetzliche Lebenspartnerschaften können auf Wunsch in Luxemburg offiziell anerkannt werden. Hierzu müssen Sie die Eintragung der Partnerschaft in das von der luxemburgischen Generalstaatsanwaltschaft geführte Personenstandsregister beantragen.

 

Durch die Eintragung in das Personenstandsregister wird die Lebenspartnerschaft der luxemburgischen Lebenspartnerschaft gleichgestellt. Den Lebenspartnern kommen nach der Eintragung alle Vorteile zu, die in Luxemburg geschlossene Partnerschaften genießen (zum Beispiel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente).

 

Mehr Informationen finden Sie unter:

Eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft in Luxemburg eintragen lassen — Bürger — Guichet.lu – Verwaltungsleitfaden – Luxemburg (public.lu)

Eine Hinterbliebenenrente beim Tod des Ehe- oder Lebenspartners beantragen — Bürger — Guichet.lu – Verwaltungsleitfaden – Luxemburg (public.lu)

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