Um das Ladenetz für Elektrofahrzeuge massiv auszubauen, hat der Gesetzgeber einen steuerlichen Vorteil für Investitionen in fixe Ladestationen durch Privatpersonen eingeführt. Somit können Steuerpflichtige von einer Steuerreduktion profitieren:
Dieser Investitionsbetrag ist jedoch mit 1.750, – EUR begrenzt und wird lediglich einmal gewährt. Man kann also nicht jedes Jahr von diesen Prozentsätzen profitieren. Der maximale Vorteil liegt somit bei 1.750 * 30% = 525,- EUR.
Bei Ladestationen mit bidirektionalem Aufladen ist die Investitionssumme ab dem 01/01/2023 auf 8.000,- EUR begrenzt. Somit läge der Maximalvorteil bei 2.400,- EUR
Der Vorteil wird ebenfalls Vermietern und Mietern zugestanden.
Die Förderung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft:
Auch Selbstständige können von einer Förderung profitieren. Die Kosten der Investition können zu 150% steuerlich geltend gemacht werden.
In diesem Fall muss die Ladestation dann jedoch auch der Öffentlichkeit zugänglich sein.
Die genauen Bedingungen können im Rundschreiben der Verwaltung nachgelesen werden (Circulaire 2021/C/115 relative au verdissement fiscal de la mobilité):