Um das Ladenetz für Elektrofahrzeuge massiv auszubauen, hat der Gesetzgeber einen steuerlichen Vorteil für Investitionen in fixe Ladestationen durch Privatpersonen eingeführt. Somit können Steuerpflichtige von einer Steuerreduktion profitieren:

  • Ankauf und Abnahme einer Ladestation im Jahr 2023 in Höhe von 30% des Investitionsbetrags;
  • Ankauf und Abnahme einer Ladestation bis zum 31/08/2024 in Höhe von 15% des Investitionsbetrags

Dieser Investitionsbetrag ist jedoch mit 1.750, – EUR begrenzt und wird lediglich einmal gewährt. Man kann also nicht jedes Jahr von diesen Prozentsätzen profitieren. Der maximale Vorteil liegt somit bei 1.750 * 30% = 525,- EUR.

Bei Ladestationen mit bidirektionalem Aufladen ist die Investitionssumme ab dem 01/01/2023 auf 8.000,- EUR begrenzt. Somit läge der Maximalvorteil bei 2.400,- EUR

 

Der Vorteil wird ebenfalls Vermietern und Mietern zugestanden.

Die Förderung ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft:

  • Es muss sich um eine neue und fixe Ladestation handeln, Ladekabel sind ausgeschlossen;
  • Die Ladestation muss von einem dafür zugelassenen Unternehmer installiert werden;
  • Die Ladestation muss mit „grüner Energie“ betrieben werden, dies setzt entweder eine PV-Anlage voraus oder einen Vertrag mit einem „grünen“ Stromanbieter;
  • Ladezeit und -kapazität müssen von der Ladestation geregelt werden.

Auch Selbstständige können von einer Förderung profitieren. Die Kosten der Investition können zu 150% steuerlich geltend gemacht werden.

In diesem Fall muss die Ladestation dann jedoch auch der Öffentlichkeit zugänglich sein.

 

 

Die genauen Bedingungen können im Rundschreiben der Verwaltung nachgelesen werden (Circulaire 2021/C/115 relative au verdissement fiscal de la mobilité):

MyMinfin (fgov.be)

 

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