Am 10. Oktober 2023 hat die Regierung beschlossen die Anwendung der Regelung für Flexi-Jobs ab dem 1. Januar 2024 auf 12 neue Sektoren auszuweiten. Dieser Beschluss muss allerdings noch gesetzlich verankert werden und von den jeweiligen paritätischen Kommissionen bestätigt. Er betrifft die folgenden Sektoren:
Im Unterrichtswesen und bei der Kinderbetreuung muss der Flexi-Jobber jedoch über die erforderlichen Ausbildungen oder Diplome verfügen.
Was ist ein Flexi-Job genau?
Ein Flexi-Job ist eine Beschäftigungsform, bei der ein Arbeitnehmer eine zusätzliche Arbeit zu günstigen Bedingungen annimmt:
Als Arbeitgeber bezahlen Sie für einen Flexi-Jobber nur einen Arbeitgeberbeitrag von 25 % (28% ab 01.01.2024). Das heißt: weder normale Sozialversicherungsbeiträge noch Berufssteuervorabzug.
Ihr Arbeitnehmer muss auf den Flexi-Lohn weder Arbeitnehmerbeiträge noch Berufssteuervorabzug bezahlen. Diese Entlohnung ist steuerfrei. Dennoch erwirbt der Arbeitnehmer soziale Rechte.
Wen dürfen Sie für einen Flexi-Job engagieren?
Flexi-Jobs sind bestimmt für:
Für Arbeitnehmer wird der steuerfreie Betrag ab dem 01.01.2024 auf 12.000€ pro Jahr begrenzt. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht für Pensionierte.