Ab dem 01.01.2026 wird der Versand und der Empfang elektronischer Rechnungen für belgische Mehrwertsteuerpflichtige verpflichtend sein. 

Die Steuerpflichtigen müssen dann strukturierte elektronische Rechnungen über das Peppol-Netz und den Peppol-BIS-Standard versenden und/oder empfangen. Papierrechnungen und Rechnungen in unstrukturierten Formaten (z.B. PDF) werden nicht zugelassen. 

 

Was ist eine elektronische Rechnung? 

In der MwSt.-Gesetzgebung gibt es zwei Arten von anerkannten elektronischen Rechnungen, die denselben rechtlichen Wert wie eine Papierrechnung haben: 

  • die „gewöhnliche“ elektronische Rechnung: Es handelt sich zum Beispiel um eine Rechnung im PDF-Format, deren Struktur und Layout frei wählbar ist, solange die notwendigen Informationen angegeben sind. 
  • die strukturierte elektronische Rechnung. Diese wird ab dem 1. Januar 2026 für alle Umsätze zwischen zwei belgischen Steuerpflichtigen (B2B) verpflichtend sein. 

Was ist eine strukturierte elektronische Rechnung? 

Es handelt sich um eine elektronische Rechnung, die in einer strukturierten elektronischen Form ausgestellt, gesendet und empfangen wird. Dies ermöglicht ihre automatische und elektronische Verarbeitung. In der MwSt.-Gesetzgebung ist dies die strengere Definition einer elektronischen Rechnung. Diese Art von Rechnung wird ab dem 1. Januar 2026 für Umsätze zwischen zwei belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen (B2B) verpflichtend sein. 

Die Rechnungen müssen im Peppol-BIS-Format ausgestellt werden. Dies gilt auch bereits für Umsätze zwischen Unternehmen und öffentlichen Behörden (B2G). 

Strukturierte elektronische Rechnungen müssen systematisch über das Peppol-Netzwerk gesendet und empfangen werden. 

 

Sind PDF-Rechnungen noch legal? 

PDF-Rechnungen sind bis zum 31. Dezember 2025 in allen Situationen noch legal. 

Ab dem 1. Januar 2026 ist die strukturierte elektronische Rechnung für alle Umsätze zwischen belgischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtend. 

 

Steuerlicher Anreiz 

Die Unkosten in Verbindung mit dem Versandt und Erhalt elektronischer Rechnungen sind zu 120% steuerlich absetzbar, und dies während des Zeitraums 01.01.2024 – 31.12.2027. 

 

Quelle: 

https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/mwst/e-rechnungsstellung/was-ist-elektronische-rechnung  

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