Die neue Regelung betrifft Unternehmen in den Bereichen Bau und Reinigung und führt ab voraussichtlich Mai 2026 zusätzliche Pflichten für professionelle Auftraggeber ein. Betroffen sind sowohl Unternehmen, die Arbeiten an Subunternehmer oder selbstständige Unternehmer vergeben, als auch diese Auftragnehmer selbst. Privatpersonen, die Arbeiten ausschließlich für private Zwecke durchführen lassen, sind nicht betroffen.
Bisher mussten Auftraggeber vor der Zahlung bereits prüfen, ob der beauftragte Unternehmer Sozialschulden bei der ONSS oder Steuerschulden hat. Neu ist, dass sie zusätzlich kontrollieren müssen, ob Schulden im Rahmen des Sozialstatus der Selbstständigen bestehen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Selbstständige ihre Sozialbeiträge begleichen, bevor sie neue Zahlungen erhalten.
Konkret bedeutet das: Vor Begleichung einer Rechnung muss geprüft werden, ob Schulden vorliegen. Bei ONSS-Schulden sind 35 % des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.) einzubehalten und abzuführen, bei Steuerschulden 15 % an die Finanzbehörden und bei Schulden gegenüber dem Sozialversicherungssystem der Selbstständigen ebenfalls 15 %. Insgesamt können bis zu 50 % einbehalten werden, wenn mehrere Schuldenarten kombiniert auftreten.
Die Prüfung erfolgt online über eine offizielle Plattform, die auch die genauen Beträge und Zahlungsinformationen angibt.
www.checkobligationderetenue.be.
Werden die Vorschriften nicht eingehalten, haftet der Auftraggeber solidarisch für die Schulden des Auftragnehmers.
Für Unternehmer bedeutet dies: Bei festgestellten Schulden erhalten sie eine Zahlungsaufforderung. Reagieren sie nicht innerhalb von 15 Tagen, werden sie öffentlich als Schuldner gelistet. Künftig wird dann ein Teil jeder Zahlung direkt an die zuständigen Stellen überwiesen.