Ab dem 1. Mai 2026 führt die belgische Steuerverwaltung eine neue Etappe in der Modernisierung der Mehrwertsteuerkette ein. 

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick. 

  

Neue Kontonummer für MwSt. Zahlungen: 

Ab dem 1. Mai 2026 muss folgendes Konto verwendet werden: BE41 6792 0036 4210 

 

Einführung des MwSt.-Provisionskontos 

Das bisherige MwSt.-Kontokorrentkonto wird durch ein MwSt.-Provisionskonto ersetzt. 

Ab den periodischen Erklärungen für April 2026 bzw. das 2. Quartal 2026 werden die geschuldeten oder erstattungsfähigen Beträge auf dieses neue Konto verbucht. 

 

Abschaffung der MwSt.-Ferienregelung 

Die bisherige MwSt.-Ferienregelung, die eine Verschiebung bestimmter Verpflichtungen während der Sommerperiode erlaubte, wird abgeschafft. 

Während der Übergangsphase im Jahr 2026 wird jedoch bei der Anwendung von Sanktionen eine gewisse Nachsicht gewährt. 

 

Zentrale Verwaltung über MyMinfin 

Die Verwaltung der MwSt.-Guthaben und -Zahlungen erfolgt künftig zentral über MyMinfin (https://www.minfin.fgov.be/). 

Unternehmen können dort unter anderem: 

  • ihr MwSt.-Provisionskonto einsehen, 
  • getätigte Zahlungen verfolgen, 
  • verfügbare Guthaben überprüfen, 
  • bestimmte Erstattungsanträge stellen. 

  

Neue Regeln für MwSt.-Erstattungen 

Die Regelung für MwSt.-Erstattungen wird ebenfalls angepasst. 

Dabei sind zwei Grundsätze zu beachten: 

  • Eine Rückerstattung über die periodische MwSt.-Erklärung ist nur bis zu dem Betrag möglich, der in Feld 72 Ihrer periodischen MwSt.-Erklärung eingetragen ist. 
  • Das gesamte Guthaben auf dem MwSt.-Provisionskonto kann jederzeit über MyMinfin zur Erstattung beantragt werden. 

  

Umgang mit dem MwSt. Guthaben zum 30. April 2026 

  • Keine fehlende Erklärung: 

Das gesamte Guthaben wird automatisch auf das neue Provisionskonto übertragen. 

  • Eine oder mehrere fehlende Erklärungen: 

Die Unternehmen haben noch einige Wochen Zeit, um ihre Erklärungen nachzureichen. Anschließend entscheidet die Verwaltung, ob der Saldo zurückerstattet oder mit offenen Schulden verrechnet wird. 

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