Verpflichtende Steuervorauszahlungen sind fest im belgischen Steuerrecht verankert. Selbstständige oder Gesellschaften, die keine oder nicht genügend Vorauszahlungen leisten, riskieren eine Steuererhöhung.
Durch eine Steuervorauszahlung kann man eine Ermäßigung oder vollständige Befreiung dieser Erhöhung erreichen.
Es ist also wichtig, die Vorauszahlungen rechtzeitig und korrekt vorzunehmen.

Selbstständige, die sich 2023, 2024 oder 2025 erstmals hauptberuflich als Selbstständige niedergelassen haben, unterliegen für Steuerjahr 2026 keiner Steuererhöhung. Sie können jedoch eine Vergütung (= Steuerermäßigung) erhalten, wenn sie Vorauszahlungen leisten.
Kleine Gesellschaften müssen in den ersten drei Geschäftsjahren ab ihrer Gründung keine verpflichtenden Vorauszahlungen zu leisten.

Für das Steuerjahr 2025 (Einkommen 2024) gelten die folgenden Fristen für die Vorauszahlungen. Es gilt der Grundsatz, dass Vorauszahlungen in den frühen Quartalen vorteilhafter sind:

  • für das erste Quartal: bis spätestens 10. April 2025 (1. Vorauszahlung)
  • für das zweite Quartal: bis spätestens 10. Juli 2025 (2. Vorauszahlung)
  • für das dritte Quartal: bis spätestens 10. Oktober 2025 (3. Vorauszahlung)
  • für das vierte Quartal: spätestens bis zum 20. Dezember 2025 (4. Vorauszahlung)

Die Zahlung muss zu diesen Fristen bei der Verwaltung eingegangen sein. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag, um die Zahlung vorzunehmen, da es einige Tage dauern kann, bis der Betrag tatsächlich auf das Vorauszahlungskonto der Verwaltung eingegangen ist. Ein zu spät gezahlter Betrag wird automatisch auf das nächste Quartal vorgetragen, der zu erwartende Vorteil wird demnach geringer.

Im ersten Quartal 2026 erhalten Sie einen Überblick über alle Vorauszahlungen, die Sie im Jahr 2025 geleistet haben.
Für das Steuerjahr 2026 (Einkommen 2025) sind Vorauszahlungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen unter der folgenden Kontonummer zu leisten:

BE61 6792 0022 9117 des Centre de Perception – Service des versements anticipés

Es ist darauf zu achten, dass die richtige strukturierte Mitteilung gebraucht wird, damit der zuständige Dienst die Anzahlung korrekt zuweisen kann. Sollten Sie bisher noch keine Vorauszahlung geleistet, oder keine Mitteilung erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Für weitere Fragen und zur Berechnung des korrekten Betrags der Vorauszahlung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung!

Zur Info: Bei den beiden letzten Terminen muss ggf. eine höhere Vorauszahlung als die geschuldete Steuer geleistet werden, um die Erhöhung gänzlich zu annullieren.
Eine zu hoch angesetzte Steuervorauszahlung wird entweder im Folgejahr mit Festlegung der Endbesteuerung erstattet, oder kann auf das Folgejahr angerechnet werden.

 

Quelle: https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/gesellschaftssteuer/vorauszahlungen

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