Unternehmen und Vereinigungen in Belgien sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank (BNB) zu hinterlegen. Dabei müssen sie bestimmte Fristen einhalten: 

 

Fristen für die Hinterlegung 

  • Der Jahresabschluss muss innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung durch die Generalversammlung eingereicht werden. 
  • Spätestens 7 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (da die Generalversammlung spätestens 6 Monate nach Bilanzstichtag stattfinden muss) 

 

Warum ist die fristgerechte Hinterlegung wichtig? 

  • Gesetzliche Pflicht: Die fristgerechte Abgabe ist rechtlich vorgeschrieben. 
  • Vertrauensbildung: Eine pünktliche Veröffentlichung zeigt Banken, Lieferanten und Investoren, dass das Unternehmen transparent und zuverlässig arbeitet. 
  • Wirtschaftliche Bedeutung: Die BNB nutzt die Daten für statistische Auswertungen, die wiederum Grundlage für: politische Entscheidungen, wirtschaftliche Analysen, internationale Berichte sind 

Diese Statistiken geben Einblick in den Zustand der belgischen Wirtschaft und sind daher auch gesellschaftlich relevant. 

  

  1. Strafrechtliche Sanktionen

Verantwortliche Organe, wie etwa Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglieder, riskieren bei Nicht- oder Spät-Hinterlegung Geldstrafen zwischen 400 € und 80.000 € (ursprünglich 50 € bis 10.000 €, mit einem Multiplikator von 8) sowie Haftstrafen von einem Monat bis zu einem Jahr. In bestimmten Fällen kann auch eine solidarische Haftung der Verwaltungsmitglieder gelten. 

  1. Zivilrechtliche Sanktionen

Im zivilrechtlichen Bereich gilt, dass Schäden Dritter automatisch als Folge der nicht fristgerechten Hinterlegung vermutet werden. Das bedeutet eine Beweislastumkehr: Die Geschäftsführer müssen nachweisen, dass die verspätete oder unterlassene Einreichung nicht ursächlich für den entstandenen Schaden war. 

  1. Gerichtliche Sanktionen

Gerichte können eine gerichtliche Auflösung der Gesellschaft anordnen, wenn die Jahresabschlüsse nicht hinterlegt werden. 

  1. Finanzielle Sanktionen – Zuschläge bei verspäteter Einreichung

Ab dem 1. Januar 2025 erhebt die BNB gestaffelte Zuschläge, wenn die Einreichung verspätet erfolgt. Diese Beträge dienen der Finanzierung staatlicher Kontrollmaßnahmen: 

  • Ab dem 9. Monat nach Geschäftsjahresende: 
    • 148 € für kleine Gesellschaften (Micro- oder Kurzschema) 
    • 492 € für andere Gesellschaften 
  • Ab dem 10. bis 12. Monat: 
    • 222 € (kleine Gesellschaften) 
    • 737 € (andere) 
  • Ab dem 13. Monat:
    • 443 € (kleine Gesellschaften) 
    • 1.474 € (andere) 

Diese Zuschläge werden gleichzeitig mit den regulären Veröffentlichungskosten erhoben und an den Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen weitergeleitet. 

 

L’importance du dépôt ponctuel des comptes annuels – Blog ITAA  

Les sanctions en cas d’absence de publication ou de publication tardive des comptes annuels – Blog ITAA 

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